Mörder und Verbrecher
Freie Fahrt zu töten verbeamtet und bezahlt!
Zerstören – Ausbeuten – Verhöhnen – Vernichten
Täter und
Schuldner: Polizeibeamter Roberto Maidusch Untere Straße 4 01833 Stolpen im Dienst des Freistaates Sachsen !
Den Eltern null Cent
vom Staat, der querschnittsgelähmte Sohn, das lebenslange Leid
und den finanziellen Schaden !
2001 2002 2003 2004
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Als Geschädigter hat man nach
§ 249 S.1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz durch
„Naturalrestitution“. Das heißt, der Schädiger (beim
Verkehrsunfall ist der Schädiger Gesamtschuldner mit seiner
Versicherung - beide hafte für den Ersatz des entstandenen
Schadens) hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn
der zum Ersatze verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Anders ausgedrückt: „Der Geschädigte ist so zu stellen, als
hätte das schädigende Ereignis (hier rechtskräftig:
vorhersehbares und vermeidbares, ungebremstes Auffahren als
grober Verkehrsverstoß mit zweifacher schweren Körperverletzung)
nicht stattgefunden.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Täter verpflichtet, dem
Opfer jeglichen, durch die Tat verursachten Schaden zu ersetzen.
Dazu gehören Schmerzensgeld, entgangener Verdienst, Haushalts-,
Heil- und Krankenhauskosten, Fahrtkosten, verminderte
Erwerbsfähigkeit, Rentenzahlungen, Hilfsmittel und
menschenwürdiges, behindertengerechtes Wohnumfeld. Das
Schmerzensgeld ist vererbbar. Im Gegensatz zum
Opferentschädigungsgesetz kann nach zivilrechtlichen
Bestimmungen auch Ersatz des Vermögensschadens bei einer
Straftat verlangt werden. Der zivilrechtliche
Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB setzt nicht unbedingt
einen tätlichen Angriff voraus, sondern kann auch bei einer
Verletzung des Persönlichkeitsrechts (z.B. Beleidigung, üble
Nachrede) geltend gemacht werden.
Bundesgerichtshof: "alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen"
Das eine Leben
Zerstören-Ausbeuten-Verhöhnen-Vernichten
und können weder für ihre zerstörte körperliche und materielle Existenz zum 08.06.2001 noch für die Handlungen des Täters und Gesamtschuldners Polizeivollzugsbeamter Roberto Maidusch, Untere Straße 4, 01833 Stolpen im Dienst des Freistaates Sachsen am Leben ihres Kindes!
Bezahlte Mörder