Mörder und Verbrecher
Freie Fahrt zu töten verbeamtet und bezahlt!
Zerstören – Ausbeuten – Verhöhnen – Vernichten
Täter und Schuldner: Polizeibeamter Roberto Maidusch Untere Straße 4 01833 Stolpen im Dienst des Freistaates Sachsen !
Den Eltern null Cent vom Staat, der querschnittsgelähmte Sohn, das lebenslange Leid und den finanziellen Schaden !
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ....
Ronnys Großeltern
Der Schmerz zum Verkehrsunfall unseres Enkelsohnes Ronny am 08.06.2001
abends bei dem unser Enkel Ronny, völlig unschuldig, schwerstverletzt wurde. Der
Verursacher, ein verantwortungslos autofahrender Polizeivollzugsbeamter, wurde
zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Für unsern Enkel bedeutete dieser Unfall lebenslänglich Rollstuhl!
Leise Zweifel am Rechtsstaat sind uns als Großeltern von Ronny doch gekommen.
Unser Ronny war bis zum 08.06.2001 ein unbeschwerter Junge, der sich gern
bewegte, sportlich begeistert und sehr naturverbunden war. Ronny besuchte uns in
seinen Ferien gern und blieb in der Regel einige Tage, wie er sagte auf Urlaub.
Das ist in Zukunft nicht mehr möglich! Selbst ein Besuch für einige Stunden wird
zum Problem, denn unsere Wohnung ist für den Aufenthalt eines Schwerbehinderten
(Rollstuhlfahrer) nicht geeignet. Es gibt keine behindertengerechte Toilette, im
Haus ist kein Aufzug vorhanden. Ronny muss über 29 in Worten Neunundzwanzig
Stufen hinaufgetragen werden. Dieses ist nur unter größter Kraftanstrengung
möglich. Die Türen in Treppenhaus und Wohnung sind im Normmaß gehalten, ein
Passieren mit dem Rollstuhl ist äußerst kompliziert, der Zugang zur Toilette
unmöglich, dahin muss Ronny getragen werden!
Ronny ist in seiner Lebensqualität extrem eingeschränkt und wir als
Großeltern haben auch einen Teil der unseren verloren, denn wir werden nie mehr
erleben, dass Ronny seine Oma und seinen Opa ohne Hilfe anderer Personen
besuchen kann.
Als Geschädigter hat man
nach § 249 S.1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz durch
„Naturalrestitution“. Das heißt, der Schädiger (beim
Verkehrsunfall ist der Schädiger Gesamtschuldner mit seiner
Versicherung - beide hafte für den Ersatz des entstandenen
Schadens) hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn
der zum Ersatze verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Anders ausgedrückt: „Der Geschädigte ist so zu stellen, als
hätte das schädigende Ereignis (hier rechtskräftig:
vorhersehbares und vermeidbares, ungebremstes Auffahren als
grober Verkehrsverstoß mit zweifacher schweren Körperverletzung)
nicht stattgefunden.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Täter verpflichtet, dem
Opfer jeglichen, durch die Tat verursachten Schaden zu ersetzen.
Dazu gehören Schmerzensgeld, entgangener Verdienst, Haushalts-,
Heil- und Krankenhauskosten, Fahrtkosten, verminderte
Erwerbsfähigkeit, Rentenzahlungen, Hilfsmittel und
menschenwürdiges, behindertengerechtes Wohnumfeld. Das
Schmerzensgeld ist vererbbar. Im Gegensatz zum
Opferentschädigungsgesetz kann nach zivilrechtlichen
Bestimmungen auch Ersatz des Vermögensschadens bei einer
Straftat verlangt werden. Der zivilrechtliche
Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB setzt nicht unbedingt
einen tätlichen Angriff voraus, sondern kann auch bei einer
Verletzung des Persönlichkeitsrechts (z.B. Beleidigung, üble
Nachrede) geltend gemacht werden.
Bundesgerichtshof: "alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen"
Das eine Leben
Zerstören-Ausbeuten-Verhöhnen-Vernichten
und können weder für ihre zerstörte körperliche und materielle Existenz zum 08.06.2001 noch für die Handlungen des Täters und Gesamtschuldners Polizeivollzugsbeamter Roberto Maidusch, Untere Straße 4, 01833 Stolpen im Dienst des Freistaates Sachsen am Leben ihres Kindes!
Bezahlte Mörder