Mit
Liebe ein Leben geschenkt,
großgezogen und begleitend gelenkt.
Sich selber entdeckt und sein Leben
erobert wie schön.
Leidend wertlos das Schlechte
erfahren,
es wird nicht bestehen!
O
f f e n e r B r i e f
Der Täter zum
bezahlten Polizeibeamten des
Freistaates Sachsen
Sein Opfer lebenslang schwerbehindert im Rollstuhl,
Vater dafür arbeits- und einkommenslose Pflegeperson, Mutter
durch zu schweres
Heben und Überbelastung bei der familiären Pflege in Frauenklinik
(Dez. 2003 Entfernung Gebärmutter/Feb. 2010 in weiterer Folge) und Herzzentrum
(Sep. 2006 Herzklappe) operiert, Juli 2008 Pflegeleistungen für
Ronny aberkannt vom MDK Sachsen
und der Barmer
Sachsen (Haftung: der Täter, Schuldner,
Anspruchsteller aufzukommen hat -
rechtskräftig: Sozialgericht Dresden
Aug.2010)
Unser
geliebter Sohn Ronny wurde am noch hellen Tage des 08.06.2001 von dem
Polizeivollzugsbeamten auf Probe Roberto
Maidusch Untere
Straße 4 01833 Stolpen in
gerader Fahrt
ungebremst auf einer viele Hunderte Meter einsehbaren und breiten
Landstraße als stehender, blinkender und voll beleuchteter
Mopedfahrer am Mittelstreifen mit seinem Sozius von hinten von der
Straße gerammt. Es gab kein Entrinnen, die Teile flogen in
den Gegenverkehr. Beide wurden auf die Straße geschmettert.
Das Moped steckte mit zertrümmerten Hinterteil bei Stillstand
des Pkws noch stehend in dessen Vorderfront und wurde 56m
mitgeschleift. Der Sozius hatte noch zusätzlich die Hand zum
abbiege Vorgang herausgehalten. Er erlitt Knochenbrüche und ihm
wurde ein Stück Finger abgerissen. Unser Sohn ist seitdem mit
seinen damals 17 Jahren querschnittsgelähmt und muss sein
ganzes weiteres Leben zu 100% schwerbehindert mit gelähmten
Unterleib im Rollstuhl verbringen.
"Wo
kommt den jetzt das Moped her?" (bei hunderten Metern Sicht zur
Unfallstelle und vorgelagerten, anhalte pflichtigen Stoppschild zum
Befahren dieser Straße) sagte der Fahrer des Pkw. Gebremst
hat er nicht, und ausgewichen ist er auch nicht, obwohl die Fahrbahn
noch 2,60m breit war und genügend Platz geboten
hätte und die Geschädigten als Vorfahrtsberechtigte
vor ihm waren, so stellte es das Amtsgericht fest. Dieser
Polizeivollzugsbeamte hat Ronny an der Unfallstelle nur angeschrien
"Steh auf." Zwei dazukommende Zeuginnen aus dem Gegenverkehr leisteten
dann ersten Beistand. Mit zertrümmerten Bein und
Wirbelsäule noch künstlich beatmet auf der
Uni-Unfallchirurgie liegend, war das erste, was Ronny auf einen Zettel
kritzelte "Was ist mit meinem Freund Rico?", und wir bekommen zu Hause
die gewissenlose Schadenersatzforderung des Beamten
für den von unserem Sohn verübten Auffahrunfall an
seinem Pkw (Steidl aufgefahren) ins Haus.
In
dieser Gewissheit mit dem inzwischen beim Landgericht eingeforderten
Führerschein, ließ er sein Opfer die weiteren
Operationen und den Reha-Aufenthalt durchstehen. Den 18. Geburtstag der
Volljährigkeit musste Ronny in der Klinik, für immer
an den Rollstuhl gefesselt, begehen. Wie kann man sein Opfer so
demütigen und verhöhnen, hatte Ronny doch noch die
moralische Verantwortung für seinen verletzten Freund. 8-mal
wurde unser Sohn schon operiert mit 6-monatigen Reha-Aufenthalt. Wir
waren beistehend täglich bei ihm, nun hat er noch weitere
schwere, korrigierende Operationen an Bein und Wirbelsäule im
Juni 2004 erfahren (OP 9 und 10) und diese werden narbengezeichnet mit
degenerierten Extremitäten nicht die letzten sein.
Seit
seinem nicht mehr von der Krankenkasse finanzierten Reha-Aufenthalt
(Dezember 2001) müssen wir unseren Sohn notgedrungen in einem
nicht behindertengerechten Umfeld zu Hause betreuen, indem er innerhalb
und nach draußen getragen werden muss. Ronny war uns immer
eine große Hilfe, nun ist er ohne unsere Hilfe gefangen in
seinem Zimmer. Sein ganzes Leben ist nun durch
regelmäßige Arzt- und Physiotherapiebesuche
bestimmt. Seit 2001 tragen wir die hohen Projektierungskosten
für das notwendige, behindertengerechte Wohnumfeld. Als
Angehöriger hat man keine Schadensersatzansprüche
für zerstörtes Elternglück, Verlust der
Arbeit, Altersversorgung (25 Jahre Festanstellung
nun von - ohne Einkommen mit Hartz 0
Cent Leben) und gesundheitliche Schäden, man hat nur
verhöhnt und ausgebeutet zu funktionieren. Ärztlich
rezeptierte
Hilfsmittel (E-Rollstuhl, Handfahrrad) zur
Geländebewältigung in unserer Burgstadt wurden
abgelehnt. Eine Heilanschlusskur nach 3 Jahren auf die neuerlich
ertragenen, schweren Operationen ist nicht genehmigt wurden (wir baten
um Hilfe bei unserer Krankenkasse, auf die man das Opfer zynisch
verweist). Es ist grausam seinem
großgezogenen, ehemals kerngesunden Kind bei Dauermedikamentierung täglich die Windeln und
lebensnotwendigen Urinkatheder entsorgen zu müssen.
Unsere
Familie trägt die tägliche Last dieser Straftat ein
Leben lang einschließlich der teuren geforderten Gutachten mit Anwalts und
Gerichtskosten. Den Täter als Gesamtschuldner mit seiner
Versicherung interessiert das bestritten trotzem nicht. Dem
Polizeivollzugsbeamten auf Probe war das Leiden und das von ihm
zerstörte Leben unseres Sohnes in 3 öffentlichen
Gerichtsverhandlungen mit Beschuldigungen, nicht einmal eine
Entschuldigung wert. Diese Verachtung wurde auch dem mit bleibenden
Verletzungen im Krankenhaus gelegenen zweiten Opfer seiner Tat zuteil.
Selbst dem Amtsgericht fiel die Teilnahmslosigkeit auf, mit der der
Angeklagte auf das Schicksal unseres Sohnes reagierte. Mit alter
Lederjacke, den Arm über die Stuhllehne gehangen,
saß er Ronny gegenüber. Er hatte erst im Jahr zuvor
schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Sachschaden durch Missachtung der
Vorfahrt verursacht. Beides ist im Urteil vermerkt. Ronny wollte, dass
dies aufhört, weil er es nicht mehr ertragen konnte - was
für ein Ansinnen für seine geschundene Gesundheit.
Der Beschwerdeführende, wegen 2-facher
Körperverletzung vom Landgericht auf 6 Monate Freiheitsentzug
zur Bewährung verurteilte Polizist wurde im Nachhinein von
seinem Dienstherrn mit Verbeamtung auf Lebenszeit geehrt (Fürsorgepflicht
des Dienstherrn).
Er ist somit als Straftäter mit Gefängnisstrafe
legitimiert zum Gesetzesvollzug im Namen des Freistaates Sachsen zur
Ausübung am Bürger, der dies noch finanzieren muss.
Für was für eine niedere Moral und Tat hat Ronny, von
hinten Chancen- und wertlos von der Straße gerammt, so ein
schweres Behindertenleben vor sich, kann er sich doch nicht noch
dafür entschuldigen, am Leben geblieben zu sein.
Kein
größer Leid als das seines Kindes.
Familie Steidl
Ronnys
Großeltern
Der
Schmerz zum Verkehrsunfall unseres Enkelsohnes Ronny am 08.06.2001
abends bei dem unser Enkel Ronny, völlig unschuldig,
schwerstverletzt wurde. Der Verursacher, ein verantwortungslos
autofahrender Polizeivollzugsbeamter, wurde zu 6 Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Für unsern Enkel bedeutete dieser Unfall
lebenslänglich Rollstuhl!
Leise Zweifel am Rechtsstaat sind uns als Großeltern von
Ronny doch gekommen.
Unser Ronny war bis zum 08.06.2001 ein unbeschwerter Junge, der sich gern
bewegte, sportlich begeistert und sehr naturverbunden war. Ronny besuchte uns in
seinen Ferien gern und blieb in der Regel einige Tage, wie er sagte auf Urlaub.
Das ist in Zukunft nicht mehr möglich! Selbst ein Besuch für einige Stunden wird
zum Problem, denn unsere Wohnung ist für den Aufenthalt eines Schwerbehinderten
(Rollstuhlfahrer) nicht geeignet. Es gibt keine behindertengerechte Toilette, im
Haus ist kein Aufzug vorhanden. Ronny muss über 29 in Worten Neunundzwanzig
Stufen hinaufgetragen werden. Dieses ist nur unter größter Kraftanstrengung
möglich. Die Türen in Treppenhaus und Wohnung sind im Normmaß gehalten, ein Passieren mit dem
Rollstuhl ist äußerst kompliziert, der Zugang zur
Toilette unmöglich, dahin muss Ronny getragen werden!
Ronny
ist in seiner Lebensqualität extrem eingeschränkt und
wir als Großeltern haben auch einen Teil der unseren
verloren, denn wir werden nie mehr erleben, dass Ronny seine Oma und
seinen Opa ohne Hilfe anderer Personen besuchen kann.
Dreizehn Jahre,
für Ronny und auch für uns
Warum?
Opa, du wolltest noch bleiben
Leid und genommenes Leben für
eine ganze Familie des Täters staatliche bare Münze!
Die Opfer nicht Täter hatten und haben nicht zu leben!
Nur für die Tat zu sterben!
Ihre Schadensminderungspflicht zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn an seinem
Straftäter!
Ein
Warum! - ist - Ein Wofür!
Bespuckt ums Leben betrogen!
RECHTSKRÄFTIG
Der
Täter und Gesamtschuldner mit seiner Versicherung war auch
nach 4
Jahren vor dem Zivilgericht (wenigstens Schmerzensgeld) nicht bereit
sich bei seinem so jungen Opfer für seine Handlungen und Tat
mit
einem Wort zu entschuldigen und lehnte für dessen stark
verkürzte Lebenserwartung durch Blasen- und
Mastdarmlähmung
einen immateriellen Vorbehalt auf seelische und körperliche
Folgeschädigungen bestritten klageabweisend auf Kosten des
Opfers
Ronny Steidl ab.
Dieses
Leben ist ihm vor seinem Opfer im Rollstuhl
standesgemäß, handgestikulierendes Abgähnen
wert.
URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES
Es
wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner auch
für alle künftigen aus dem Verkehrsunfall vom 8. Juni
2001 eintretenden - heute aus der Sicht eines medizinischen
Sachverständigen noch nicht vorhersehbaren und zu erwartenden
- immateriellen Schäden einzutreten haben.
Der Feststellungsantrag ist begründet, da unstreitig
feststeht, dass weitere - gefährliche - Operationen anstehen
und zudem die Möglichkeit des Klägers über
den bisher - auch aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen
prognostizierten Verlauf hinaus verschlechtern kann. Da nach
verständiger Würdigung die Möglichkeit
besteht, dass weitere nicht vorhersehbare Schäden eintreten,
ist der Feststellungsantrag begründet (vgl. BGH NJW 2001,
1431, zitiert nach juris: Rn. 8).
LANDGERICHT DRESDEN
LOTHRINGER STR. 1
01069 DRESDEN
2005
Wer
die Opfer nicht schreien hören, nicht zucken sehen kann, dem
es aber, sobald er
außer
Seh- und Hörweite ist, gleichgültig ist,
daß es schreit und zuckt - der hat wohl
Nerven,
aber - Herz hat er nicht.
(Bertha von Suttner)
Jeden
Tag, jede Nacht, nur sein Leben lang mit dem Traumfänger an
der Wand
Ronny hatte zur Fortbewegung zu jeder Zeit und wohin auch immer auf der Welt,
einschließlich seines nicht behindertengerechten Zuhause,
Hilfsmittel: nämlich seine aktiven Beine!
Selbst die seit Dezember 2001 für Ronny benötigte
Behindertentoilette mit befahrbarer Dusche würde eine
Vorteilsnahme für die pflegend aufkommende Familie darstellen.
Man kann verweigern, demütigen und sich daran laben, nur
auslöschen nicht!
http://www.buendnis-meine-wahl.de
- die Rehaversorgerabrechnung für die
Lebens- und überlebensnotwendigen Katheder (gegen Nierenstau und
-versagen) kann und wird ihr Opfer und seine Familie nicht
auch noch für sie erbringen!
- auch keine Notarzteinsatz und Krankenhauskosten wie zuletzt 2007
- Medikamentenverweigerung zu 2009
- Verweigerung eines angepassten Rollstuhles 2002/2003/ 2009- Verweigerung eines
angepassten Sportrollstuhles 2010- Notwendige
Katheder 2011
Fragen schon lange nicht mehr Warum!
2012
Vom Opfer einzuklagen:
weil Leid und genommenes Leben dem Täter und Schuldner nicht
genug!
Mörder
Freie Fahrt zu töten
verbeamtet und bezahlt!
Drohen und verbieten sie sich doch selbst das Leben!
Als Geschädigter hat man nach
§ 249 S.1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz durch
„Naturalrestitution“. Das heißt, der
Schädiger (beim Verkehrsunfall ist der Schädiger
Gesamtschuldner mit seiner Versicherung - beide hafte für den
Ersatz des entstandenen Schadens) hat den Zustand herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand
nicht eingetreten wäre. Anders ausgedrückt:
„Der Geschädigte ist so zu stellen, als
hätte das schädigende Ereignis (hier
rechtskräftig: vorhersehbares und vermeidbares, ungebremstes
Auffahren als grober Verkehrsverstoß mit zweifacher schweren
Körperverletzung) nicht stattgefunden.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Täter
verpflichtet, dem Opfer jeglichen, durch die Tat verursachten Schaden
zu ersetzen. Dazu gehören Schmerzensgeld, entgangener
Verdienst, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten, Fahrtkosten,
verminderte Erwerbsfähigkeit, Rentenzahlungen, Hilfsmittel und
menschenwürdiges, behindertengerechtes Wohnumfeld. Das
Schmerzensgeld ist vererbbar. Im Gegensatz zum
Opferentschädigungsgesetz kann nach zivilrechtlichen
Bestimmungen auch Ersatz des Vermögensschadens bei einer
Straftat verlangt werden. Der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch
nach § 823 BGB setzt nicht unbedingt einen tätlichen
Angriff voraus, sondern kann auch bei einer Verletzung des
Persönlichkeitsrechts (z.B. Beleidigung, üble
Nachrede) geltend gemacht werden.
Bundesgerichtshof: "alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck
haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder
Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen"
Nur draufgehalten - Das Nichts ist kein Stück
Wild - kann sich nicht entschuldigen, noch am Leben zu sein!
Ihr Hohn und geforderter Schadenersatz ist dessen Augen zu
sehen, wenn an ihrem jüngsten Tage die schwarze Seele in die
Hölle fährt!
Seine sorgenden Eltern
können weder für ihre zerstörte körperliche und
materielle Existenz zum 08.06.2001 noch für die Handlungen und Tat des
Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei Roberto Maidusch, Untere Straße 4, 01833 Stolpen im
verbeamteten Dienst des Freistaates
Sachsen am Leben
ihres Kindes!
Der Täter und Anspruchsteller
Verursacher-Gesamtschuldner
Strafrechtlich-Zivilrechtlich-Sozialrechtlich-rechtskräftig
Im Namen des Volkes
Unser Leben gib uns
heute!
Freie Fahrt zu töten
verbeamtet und bezahlt!
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
2022 2023 2024 ....
Heimatstadt
|
Tommy
Vom Herzen
www.praxisklinik-dresden.de |
Einmal oben den Korb erreichen
|
Danke für die medizinische Hilfe:
- Universitätsklinikum Carl
Gustav Carus Dresden
- Klinik Bavaria Kreischa /
Sachsen
- BG-Kliniken Bergmannstrost
Halle
- Unfallkrankenhaus Berlin
- Sächsische Schweiz Klinik
Sebnitz
Physiotherapie und Ronnys Hausarzt in Stolpen |
Am offenen Herzen
www.herzzentrum-dresden.com
- In Hochachtung -
Was Sie leisten ist mehr wie alles Gold der Welt,
das dafür wie Rost auf alten Stahl zerfällt.
- Für das Leben
meiner geliebten Frau -
(Norbert Steidl)
Für Herzen
www.falkenstein-klinik.de
|
Danke für die Ausbildungs- und Praktikumshilfe:
- Berufliches
Schulzentrum für Technik Pirna
-
Forschungszentrum Rossendorf
- Weigel Video
Verlag
- tyclipso.net
-
Fraunhofer-Gesellschaft
- Berufsakademie
Dresden
|
|
www.josephstift-dresden.de
Danke für die OP und Hilfe für
Ronnys Mom
(November 2008)
http://www.subvenio-ev.de/links-fuer-geschaedigte-unfallopfer.html
M e n s c h e n r e c h t e
Das Recht auf Sein,
welches durch Machtansprüche weder annektiert, noch füsiliert werden
kann
Die
V e r f a s s u n g
§
G r u n d r e c h t e
BRD
Artikel 1 Absatz (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
|
|
Artikel 2 Absatz (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
|
Wer die Opfer nicht schreien...
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Existenz jeden Tag und Nacht für die
grausame Tat,
die Schuld und Namen hat!
Eltern!
Für ihr geschundenes Kind!
|
Artikel 3 Absatz (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
|
Sie quälen, züchtigen und töten, nur andere feige für ihr seelenloses Selbst!
Mitleid wird man dort nie finden!
Recht und Grundgesetz auf Leben hat für sie keinen Wert, es sei denn das Eigene!
Mörder und Verbrecher die Opfer als
Abfall entsorgen!
Im Leid und genommenen Leben der Familien sich suhlen!
Macht
Finanziert!
Das Recht auf Sein kann sie nicht beugen und der Täter
aufzukommen hat!